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FAQ - Häufige Fragen zu den Brückenangeboten
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Voraussetzungen | Aufnahmeverfahren | Unterricht | Kosten | Zertifikate | Praktikumsstelle | Leistungssport | Instrument | Kantonsschule/WMS/FMS | Verspätete Anmeldung/Späterer Eintritt | Weiteres Vorgehen | Spezialfälle | Abmeldung |
Infos zum Anmeldeformular
Was ist der Unterschied zwischen dem schulischen und dem kombinierten Angebot? Beim schulischen Angebot arbeiten Sie 5 Tage in der Schule. Beim kombinierten Angebot arbeiten Sie 2 Tage in der Schule und arbeiten 3 Tage in einem Praktikumsbetrieb.
Ich habe die Beurteilung durch eine Fachperson bzw. das Zeugnis 1. Semester der 4. Oberstufe noch nicht erhalten. Kann ich das Anmeldeformular jetzt schicken und die anderen Unterlagen später nachreichen? Nein. Bitte senden Sie die Anmeldeunterlagen erst, wenn sie komplett sind. Falls Sie durch Verschulden einer Drittperson die Anmeldeunterlagen nicht fristgerecht und vollständig abgeben können, benötigen wir eine schriftliche Begründung.
Voraussetzungen
Welche Vorbildung ist Voraussetzung? Die Vorbildung ist kein Grund für eine Nichtaufnahme. Sie können sich bei uns anmelden, wenn Sie eine Abschlussklasse der Oberstufe (z. B. 4. Sek.) besucht haben.
Ich habe die Lehre vorzeitig abgebrochen. Was nun? Der Anmeldetermin ist der 1. März. Wenn Sie den Termin verpasst haben, melden Sie sich bitte bei Ihrem Info-Zentrum der Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf (www.bdag.ch).
Was sind die Aufnahmebedingungen? Sie sind lernbereit und verfügen über Leistungswillen.
Ich habe das 9. Schuljahr nicht besucht. Kann ich mich trotzdem anmelden? Voraussetzung ist eine abgeschlossene 4. Klasse Oberstufe. (4. Bez. / 4. Sek. / 4. Real. / 4. Kleinklasse / Werkjahr / BWS) top
Aufnahmeverfahren
Was geschieht im Aufnahmeverfahren? Sie werden zu einem Abklärungstag eingeladen (Termine). Zudem kann ein Abklärungsgespräch mit Ihnen stattfinden. Anfangs Juni wird die Einladung zum 1. Arbeitstag verschickt (Termine). Bitte beachten Sie, dass Sie nur eingeladen werden, wenn Sie bereits den Abklärungstag besucht haben. Bitte halten Sie sich die oben genannten Daten frei.
Was passiert wenn ich am Abklärungstag nicht teilnehmen kann (Krankheit)? Bitte entschuldigen Sie sich schriftlich für diese Absenz. Sie werden mit Ihrer Stammklassen-lehrperson das weitere Vorgehen besprechen. top
Unterricht
Geht meine Tochter / mein Sohn mit Realschülern in die Klasse? Ja, das ist möglich. Die Angebote sichern aber die individuelle Förderung (siehe unten bzw. unter Zertifikate).
Welche Arbeitsbereiche werden unterrichtet? In der Stammklasse: Deutsch, Allgemeinbildung, Berufsfindung, Sport, Informatik, Werkstatt. In Niveaugruppen: Französisch, Englisch, Italienisch und Mathematik Themenblock Administration: Deutsch Akzent und Rechnungswesen Themenblock Naturwissenschaften: Chemie/Physik und Anatomie/Biologie Themenblock Technik: Chemie/Physik und Algebra/Geometrie
Die Einteilung in den Themenblock erfolgt auf Grund des Berufswunsches. top
Kosten
Wann erhalte ich welche Rechnung? Ende Mai CHF 700.00, Rechnung Schulmaterial (volle Rückerstattung bei Abmeldung vor Schulbeginn)
Ende Juni CHF 300.00, Aufnahmegebühr (Bei Abmeldung vor Schulbeginn wird die Hälfte zurückerstattet, wenn Sie eine Kopie des Lehrvertrages bzw. eine Bestätigugn der weiterführenden Schule beilegen.)
Ende August CHF 200.00 Gebühr Leihweises Überlassen von Lernmaterialien 1.Semester (volle Rückerstattung bei Abmeldung vor Schulbeginn)
Ende Januar CHF 200.00 Leihweises Überlassen von Lernmaterialien 2. Semester (volle Rückerstattung bei Austritt vor Beginn 2. Semester)
Bezahle ich gleich viel, auch bei einem späteren Eintritt? Ja. Eine allfällige Rückerstattung wird am Ende des Arbeitsjahres vorgenommen.
CHF 1'400.00 für ein Jahr kann ich nicht bezahlen. Was für Möglichkeiten gibt es? Mit den Anmeldeunterlagen liegt ein Gesuch um Erlass bei, mit welchem max. CHF 700.00 (Total der Gebühren; siehe Aufstellung bei "Kosten") erlassen werden können. Bitte füllen Sie dieses Gesuch aus und lassen Sie die Angaben von der Wohngemeinde bestätigen. Unter der Voraussetzung dass: - Sie materielle sozialdienstliche Unterstützung erhalten oder - Ihr steuerbares Einkommen unter CHF 35'000.00 und Ihr steuerbares Vermögen unter CHF 50'000.00 liegen, wird das Gesuch vom Departement Bildung, Kultur und Sport genehmigt. Das Gesuch kann jederzeit eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, bei Schulbeginn ein Stipendiengesuch einzureichen. Die notwendigen Dokumente finden Sie unter www.ag.ch/stipendien. In Ausnahmefällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich an das Sekretariat: 062 834 68 00
Gibt es eine Rückzahlung, wenn ich vor Schulbeginn eine Lehrstelle finde? Das Aufnahmeverfahren besteht aus dem Abklärungstag, dem Abklärungsgespräch und dem 1. Arbeitstag. Sobald Sie dieses Aufnahmeverfahren absolviert haben (Ende Juni), bezahlen Sie eine Aufnahmegebühr von CHF 300.00. Finden Sie von diesem Zeitpunkt an bis Schulbeginn eine Lehrstelle bzw. werden in eine weiterführende Schule eintreten, wird Ihnen die Hälfte, CHF 150.00 unter Beilage einer Kopie des genehmigten Lehrvertrages bzw. einer Bestätigung der weiterführenden Schule, zurückerstattet. Bei einer Arbeitsstelle, einem Praktikum oder keiner Anschlussmöglichkeit, erfolgt keine Rückerstattung der Aufnahmegebühr. top
Zertifikate
Welche Zertifikate kann ich in diesem Jahr absolvieren? Sie können ein Zertifikat im Tastaturschreiben sowie diverse Fremdsprachezertifikate erwerben.
Wo finden diese Prüfungen statt? Das wird zur gegeben Zeit bekannt gegeben.
Wer bezahlt diese Prüfungen? Das Zertifikat im Tastaturschreiben wird an der Kantonalen Schule für Berufsbildung kostenlos angeboten. Die Sprachzertifikate gehen zu Lasten der Lernenden. top
Was geschieht, wenn ich mich für ein kombiniertes Angebot angemeldet habe und keine Praktikumsstelle finde? Bitte suchen Sie bis zu Schulbeginn weiter. Zusammen mit der Stammklassenlehrperson wird für Sie eine geeignete Lösung gesucht.
Vermittelt die Kantonale Schule für Berufsbildung Praktikumsplätze? Nein.
Ich betreibe Leistungssport, werde ich dabei von der Schule unterstützt? Ja, wir sind eine offizielle Partnerschule von Swiss Olympic. Bitte legen Sie der Anmeldung eine schriftliche Begründung und Ihren Trainingsplan bei. Die Schulleitung entscheidet, ob es sich dabei um Leistungssport handelt. Auf Grund Ihres individuellen Stundenplanes ist es möglich, dass Ihr Standort in Aarau oder Baden ist.
Kann ich den Instrumentalunterricht besuchen? Wie teuer ist er? Ja, das Anmeldeformular wird mit der Einladung zum Abklärungstag verschickt. Der Unterricht ist für Sie kostenlos.
Kantonsschule / WMS / FMS / IMS
Kann ich nach dem Brückenjahr in die Kantonsschule eintreten? Grundsätzlich ja. Wir werden Sie auf die Aufnahmeprüfung vorbereiten.
Verspätete Anmeldung/Späterer Eintritt
Ich habe mich verspätet angemeldet. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen? Das weitere Vorgehen werden Sie mit Ihrer Stammklassenlehrperson besprechen.
Ist es möglich im 2. Semester einzusteigen? Bitte melden Sie sich bei Ihrem Info-Zentrum der Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf (www.bdag.ch).
Kann ich mich nach Schulbeginn anmelden? Nein. Bitte melden Sie sich bei Ihrem Info- Zentrum der Beratungsdienste für Ausbildung und Beruf (www.bdag.ch).
Wie geht es nach der Anmeldung weiter? Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und werden ins Aufnahmeverfahren aufgenommen (siehe Aufnahmeverfahren).
Ich besuche bereits ein Brückenangebot an der Kantonalen Schule für Berufsbildung. Kann ich noch ein zweites Jahr ein Brückenangebot besuchen? Bitte besprechen Sie dieses Vorhaben mit Ihrer Stammklassenlehrperson, welche den Sinn eines zweiten Jahres überprüfen wird.
Ich wurde letztes Jahr von der Kantonalen Schule für Berufsbildung nicht aufgenommen. Kann ich mich trotzdem anmelden? Bitte melden Sie sich mit den üblichen Anmeldeunterlagen und einer schriftlichen Begründung, warum Sie nun bereit sind das Brückenjahr zu besuchen, an. Die Schulleitung wird über Ihre Aufnahme entscheiden.
Ich habe mich für ein Brückenangebot angemeldet und möchte mich nun abmelden. Was muss ich tun? Wir brauchen eine schriftliche Abmeldung mit Grundangabe. Das Schreiben muss von Ihnen und Ihrer gesetzlichen Vertretung unterschrieben sein. Nur so können Sie eine allfällige Rückerstattung geltend machen. Sollten Sie die Rechnung Schulmaterial (CHF 700.00) bereits bezahlt haben, bitten wir Sie, einen Einzahlungsschein beizulegen. Der Betrag wird Ihnen vollumfänglich zurückerstattet. Haben Sie bereits das Aufnahmeverfahren absolviert und die Aufnahmegebühr von CHF 300.00 bezahlt? Bitte legen Sie Ihrer Abmeldung eine Kopie des genehmigten Lehrvertrages bzw. eine Bestätigung der weiterführenden Schule sowie einen Einzahlungsschein bei, damit wir Ihnen die Hälfte der Aufnahmegebühr, CHF 150.00, zurückerstatten können.
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